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08.10.2020

VBE: Schule mit Corona war und bleibt Mammutaufgabe

Zur heutigen Schulmail des Schulministeriums

Der VBE NRW begrüßt den heutigen Beschluss der Landesregierung, mit dem allen Lehrkräften, pädagogischem Personal und Erzieherinnen und Erziehern die Möglichkeit eingeräumt wird, sich nach den Herbstferien bis zum Beginn der Weihnachtsferien dreimal anlasslos testen zu lassen. „Der VBE hatte ausdrücklich gefordert, dass freiwillige Corona-Tests weiterhin fortgeführt werden. Testungen verhindern zwar keine Infektionen, aber sie können helfen, schneller geeignete Maßnahmen an den Schulen zu ergreifen und sorgen zudem zumindest für ein subjektives Sicherheitsgefühl“, sagt Stefan Behlau, Landesvorsitzender des VBE NRW.

Dennoch werden die Schulen in den kommenden Monaten weiterhin unter schwierigen Bedingungen arbeiten müssen. „Handfeste Konzepte und Lösungsvorschläge, wie Ansteckungen im Klassenraum möglichst verhindert werden können, fehlen. Die Strategie heißt: Lehrkräfte müssen für regelmäßige Lüftung sorgen.“, moniert der Landesvorsitzende. Die Schulleitungen und die Lehrkräfte sind gefordert, die Lüftung in den Schulen so zu organisieren, dass der Unterricht möglichst störungsfrei ablaufen kann. „Hier müssen sich die Verantwortlichen ehrlich machen und eingestehen, dass das vorgesehene regelmäßige Lüften gegen eine Ansteckung mit Corona hilft, ein konzentriertes Arbeiten der Schülerinnen und Schüler aber erschwert“, so der Landesvorsitzende.

„Diese Problematik wird uns in den nächsten Monaten begleiten. Grundsätzlich befinden wir uns nach wie vor in einer Ausnahmesituation. Der an die Corona-Pandemie angepasste Schulbetrieb wird Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler in den kommenden Monaten täglich fordern,“ erklärt Behlau abschließend.

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Pressemitteilung PM 71/20
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„Die Wiedereinführung der Maskenpflicht im Unterricht ab Stufe 5 ist mehr als nachvollziehbar, allerdings muss die Frage gestellt werden, ob dies bei steigenden Infektionszahlen wirklich die einzige Maßnahme bleiben kann. Denn nur wer sich in der Schule sicher fühlt, kann lehren oder lernen. Warum die Pflicht nur für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 gelten soll, ist fraglich“, erklärt Stefan Behlau, Vorsitzender des VBE NRW, anlässlich des heutigen Presse-Briefings mit Schulministerin Yvonne Gebauer und Kommunalministerin Ina Scharrenbach zum angepassten Schulbetrieb nach den Herbstferien.

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