Denkanstoß des VBE NRW zur schrittweisen Wiedereröffnung der Kitas

15.04.2020

Wiedereröffnung Kitas

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Die Corona-Pandemie geht nicht spurlos an den Kitas vorbei.

Flächendeckend leerstehende Kita-Gebäude, fehlendes Kinderlachen von den attraktiv und kreativ gestalteten Freiflächen der Einrichtungen – dies sind spürbare Auswirkungen der Krise.

Aber: Corona hat auch gezeigt, wie professionell und verantwortungsvoll die Erzieherinnen und Erzieher in den Kitas arbeiten und ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen.

In ihrer täglichen Arbeit

  • helfen sie auf allen Ebenen – auch in den Notbetreuungen, das Kindeswohl sicherzustellen.
  • gewährleisten sie durch die Notbetreuungen, dass Menschen in systemrelevanten Berufen arbeiten können.
  • unterstützen sie Familien, die ihre häusliche Situation mit Kindern (§8a SGB) nicht gut bewältigen können, durch regelmäßige Telefonate und/oder Emails.
  • halten sie regelmäßig Kontakt zu Kindern und Familien, deren Alltag nun ganz anders ist.
  • sind sie Ansprechpartner, Begleiter, Berater und Ideengeber für Familien.
  • stellen sie Rätsel, Basteltipps und Geschichten zur Verfügung, geben Hinweise auf Bilderbücher und Kinder-Online-Konzerte per Mail oder per Post.
  • geben sie alltägliche Tipps wie z.B. zum Händewaschen und dazu, wie Eltern mit ihren Kindern über Corona sprechen können.

Schutz, Gesundheit und Fürsorge für alle und die Kinder im Fokus.

Nach dem Herunterfahren des Kitabetriebs zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus beginnt nun die Debatte um eine mögliche Wiedereröffnung der Einrichtungen. Diese Debatte darf nicht geführt werden mit der Vorstellung, dass es eine Wiedereröffnung „nach“ der Corona-Krise ist, vielmehr ist sie zu führen unter der Prämisse, wie eine Wiederaufnahme des Betriebs „mit“ Corona möglich sein kann.

Für uns als VBE ist es wichtig, sich konstruktiv-kritisch mit der aktuellen Lage auseinanderzusetzen und aus unserer Sicht zu benennen, welche Schritte, Kriterien und Überlegungen anzustellen sind, wenn es darum geht, sukzessive die Kitas wiederzueröffnen.

Vorrang bei allen Überlegungen bei der Wiederaufnahme des Kitabetriebs müssen der größtmögliche Schutz und die Erhaltung der Gesundheit aller am Kitaleben beteiligten Menschen haben.

Die Zeit ohne den täglichen Kitabesuch hat die Kinder und ihre Eltern geprägt. Die Corona-Pandemie löst bei vielen Menschen tiefgreifende Ängste und oft große Hilflosigkeit aus. Das Leben ist von der Corona-Pandemie bestimmt und hat sich von Grund auf verändert.

Aus diesem Grund benötigen die pädagogischen Fachkräfte viel Zeit und Raum für ihre Kernaufgabe, die unmittelbare Arbeit mit Kindern. Feinfühligkeit und offene Ohren für die Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken der Kinder und Eltern müssen an erster Stelle stehen. 

Das bedeutet für den Kita-Alltag, dass

  • Projektarbeiten, Kurse, Ausflüge, Angebote durch Kooperationspartner mind. bis zu den Sommerferien in den Hintergrund treten.
  • Familienzentrumsarbeit und persönliche Beratungen nur unter der Vermeidung von Infektionsketten zu planen sind und Beratungsangebote möglichst telefonisch durchgeführt werden.
  • die Zertifizierung und Rezertifizierung der Familienzentren bis mindestens zum Ende des Kalenderjahres ausgesetzt werden.
  • Erzieherinnen und Erzieher sich darauf konzentrieren, das neue Kitajahr vorzubereiten.

Die Wiederaufnahme des Kitabetriebs erfordert Zeit.

Die Schließung der Kitas erfolgte plötzlich, um die Infektionsketten schnell und nachhaltig zu unterbrechen. Nun benötigen die Kitas und die Kitaträger ausreichend Vorlaufzeit für die Wiederaufnahme des Kitabetriebs.

Der VBE NRW fordert folgende Voraussetzungen:

  • Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kitas müssen Gefährdungsanalysen vorliegen.
  • Die Kitaleitungen und Kitateams dürfen in dieser Situation nicht allein gelassen werden. Sie brauchen transparente und nachvollziehbare Vorlagen und Regelungen, um für alle Beteiligten verantwortungsvoll handeln zu können.
  • Die geltenden Hygienemaßnahmen müssen umgesetzt und gewährleistet sein, dazu gehört u.a eine regelmäßige gründliche Reinigung nach aktuellen Hygienevorschriften.
  • Es bedarf einer klaren Definition von Risikogruppen sowohl bei den päd. Fachkräften, als auch bei den Kindern, die weiterhin vom Kitabetrieb aus gesundheitsvorsorgenden Gründen ausgeschlossen werden müssen.

Die Kitaträger sind gefordert, die notwendige Infrastruktur zur Wiedereröffnung der Kitas gewährleisten.

Die Wiederaufnahme des Kitabetriebs erfolgt sukzessiv.

Die Wiederaufnahme des Kitabetriebes kann nur sukzessiv nach einem zeitlich festzulegenden Stufenplan erfolgen.

Als sinnvoll erachtet wird ein Start mit den Kindern, die im Sommer eingeschult werden.

Dies kann aber nur in sehr kleinen Gruppen geschehen, das es Kindern in diesem Alter noch sehr schwerfällt, die Abstandsregeln einzuhalten.

Die Situation und Altersgemäßheit muss insgesamt Berücksichtigung finden, denn gerade Kita-Kindern wird es schwerfallen, Abstandsregeln nachzuvollziehen und letztlich einzuhalten.

Es müssen Überlegungen angestellt werden, wie mit Maßnahmen der individuellen Förderung durch externe Kooperationspartnerinnen und -partner umzugehen ist. Ebenso gilt es zu bedenken, wie der Übergang Kita-Grundschule organisiert werden kann, ohne dass den Kindern Nachteile entstehen und die notwendigen Übergansgespräche, die Entwicklungs- und die Bildungsdokumentationsgespräche mit den Eltern und Erziehungsberechtigten geführt werden können.

Bis zum Erreichen des vollständigen Kitabetriebes muss die Notbetreuung in der eingeführten Form fortgeführt werden. Entsprechende Platzkapazitäten müssen nach den bisherigen Kriterien erhalten bleiben. Hier muss weiterhin eine Sicherheit für die betroffenen Berufsgruppen (Schlüsselpositionen) und Kinder gewährleistet sein. Wenn möglich, ist es aus Sicht des VBE NRW sinnvoll, den Kindern von Alleinerziehenden den Zugang zur Notbetreuung zu eröffnen.

Das Ministerium erlässt klare Regelungen für die Durchführung der Wiedereröffnung.

Um eine Wiedereröffnung der Kitas unter der Maßgabe des Schutzes und der Gesundheitsfürsorge für alle am Kitaleben beteiligten Personen zu gewährleisten, muss das Ministerium klare Regelungen erlassen. Diese müssen u.a. beinhalten:

  • Allgemeine Vorgaben zur personellen Ausstattung der Kitas für die Wiederaufnahme des Betriebs unter den besonderen Bedingungen.
  • Anzahl der Kinder, die unter Einhaltung des Abstandsgebots in einem Gruppenraum betreut werden dürfen.
  • Anzahl des päd. Personals, das sich im Büro, im Aufenthaltsraum, in der Küche und den Differenzierungsräumen aufhalten darf.
  • Anzahl der päd. Fachkräfte, die in den jeweiligen Gruppen arbeiten dürfen, z.B. bei I-Kindern oder U3-Kindern.
  • Verbindliche Regelungen zur Sicherung der Hygienestandards
  • Nachvollziehbare Regelungen zur Organisation der Versorgung mit Mittagessen
  • Verbindliche Maßnahmen zur Einhaltung des Abstandsgebots, z.B. in der Bringsituation, Abholsituation, bei Bewegungsangeboten oder der Nutzung des Außengeländes.

Ausblick: Die Unterstützung der Kitas ist wichtiger denn je.

Der VBE fordert, flächendeckend ein Unterstützungssystem für Kinder und Familien aufzubauen, das immer trägt. Es darf nicht noch einmal passieren, dass Kinder und Eltern von einem auf den anderen Tag auf sich alleine gestellt sind, weil es zu einer Vollbremsung des Betriebs der Bildungseinrichtungen gekommen ist.

Alle Verantwortlichen aus der Politik, der Wirtschaft und der Gesellschaft müssen lernen umzudenken im Hinblick auf Bildungsgerechtigkeit, familiengerechte Arbeitszeiten, Fürsorge für die uns anvertrauten Kinder, Fürsorge für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in systemrelevanten Berufen und den Gesundheitsschutz in den Kitas.

Der VBE NRW sieht in der Zusage der Landesregierung, die Einrichtungen voll weiter zu finanzieren den richtigen Schritt. Auch das Aussetzen der Elternbeiträge für April ist ein gutes, wertvolles Signal.

Das Land NRW darf nicht die wesentlichste Chance, die sich aus der Zeit der Corona-Pandemie ergibt, ungenutzt verstreichen lassen. Bildung und Erziehung ist der entscheidende Faktor für unsere Gesellschaft, sowohl unter wirtschaftlichen als auch unter demokratischen Gesichtspunkten. Jeder, der immer noch meint, unser Bildungssystem ist ausreichend mit personellen, finanziellen und sächlichen Ressourcen ausgestattet, liegt vollkommen falsch.

15.04.2020, VBE NRW

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Ein Kommentar von Barbara Nolte, Referatsleiterin Erzieher/-innen im VBE

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